Haushaltsrede von Steffen Feltens

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sven Kaiser,

sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Geldern,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zu unserem Kämmerer Thomas Knorrek nach der letzten Bau- und Planungsausschusssitzung, in der auch der Haushalt besprochen wurde, gesagt, dass es für 2025 ein undankbarer und schmaler Haushalt ist. 

Schmal nicht vom Volumen, sondern vom Gestaltungsspielraum und Realisierungsumfang her. Es ist von den Aufwendungen und Erträgen der umfangreichste Haushalt der Stadt Geldern, aber er bietet wenig Möglichkeiten zusätzliche Projekte anzustoßen oder sich nicht unbedingt notwenigen Aufgaben anzunehmen. Gleichzeitig bietet der aber auch wenig bis gar keine Einsparpotentiale, da lediglich zwingende Aufgaben in erforderlichem Maße und notwendige Investitionen enthalten sind. Politisch gesehen ist es daher ein undankbarer Haushalt, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl. Nichtsdestotrotz sind wir als FDP zufrieden, dass diese Tatsache zumindest in großen Teilen von den anderen Fraktionen geteilt werden und die Haushaltsberatungen in den Ausschüssen nicht zu einem übermäßigen und unverhältnismäßigen Streichen oder ausufernden Beantragen von Mehraufwendungen genutzt wurden. Im Vergleich zu den Vorjahren waren die Beratungen in den Ausschüssen fast schon ernüchternd aber wie beschrieben im Ergebnis nicht anders zu erwarten und nachvollziehbar.

Ich möchte aber dennoch auf einige Entwicklungen und Eckdaten eingehen, die den Haushalt nun einmal so ausgestalten wie er uns vorgelegt wurde und um das Ergebnis vorwegzunehmen auch von unserer Fraktion mitgetragen wird. 

Personalaufwendungen – interkommunale Zusammenarbeit 

Die Personalaufwendungen machen mit knapp 25 % aller Aufwendungen einen wesentlichen Anteil aus. Wir sind mit dem Personal der Stadtverwaltung überaus zufrieden und es werden eine Vielzahl an Dienstleistungen in qualitativ hochwertiger Weise ausgeführt und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Geldern zur Verfügung gestellt. Aber Personal wird auch immer teurer, insbesondere durch hohe Tarifabschlüsse und die Übertragungen auf den Beamtenbereich. Eine Möglichkeit die Personalaufwendungen zu senken ohne Qualitätsverluste hinnehmen zu müssen sehen wir in der Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit. Insbesondere auch die kleineren Nachbarkommunen werden es sich bald schlichtweg nicht mehr leisten können bestimmte Aufgaben durch eigenes Personal erbringen zu lassen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Tatsache, dass die Gemeinde Kerken seit dem 01.01.24 die Wohngeldangelegenheiten der Stadt Straelen durch ihr Personal bearbeiten lässt. Antragsstellende aus Straelen können ihre Anträge aber auch weiterhin im Straelener Rathaus fristwahrend einreichen. Zusätzlich wird in Straelen bei Bedarf ein Beratungsservice eingerichtet, der von den Mitarbeitenden der Wohngeldstelle Kerken-Straelen durchgeführt wird.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit kann die Stadtverwaltung Geldern Aufgaben übernehmen und/oder im gleichen Zuge aber auch Aufgaben abgeben, die andere Kommunen für uns mit erledigen. Ziel einer interkommunalen Zusammenarbeit soll es sein, durch die Zusammenlegung identischer Prozesse, Doppelstrukturen abzubauen und finanzielle, personelle und technische Ressourcen wirtschaftlicher einzusetzen. 

Kein Paradebespiel der interkommunalen Zusammenarbeit sehen wir in der Übernahme der Aufgaben der Telefonzentrale durch den Kreis Wesel. Zum einen sehen wir die Infotheke der Stadt Geldern personell gut ausgestattet und können nicht nachvollziehen wie dort Ressourcen wirtschaftlichereingesetzt werden, zum anderen sehen wir Kooperationspartner in unmittelbaren Umfeld der Stadt Geldern und nicht im Kreis Wesel.

Um aber nicht Schlusslicht oder Abgehängter zu werden, muss die Stadt Geldern hier Initiative ergreifen, Prozesse und Doppelstrukturen identifizieren und Gespräche mit Nachbarkommunen führen. Wir wollen nicht, dass die vermeintlich kleineren Kommunen im Umfeld Kooperationen aufbauen und Zusammenarbeit stärken und wir schlussendlich nicht auf den Zug aufspringen können.

Weiter investieren, aber prioritär und nutzungsfokusiert

In den vergangenen und zukünftigen Jahren wurden bzw. werden Versäumnisse der letzten dreißig Jahre aufgeholt. Es wurde schlichtweg zu wenig in städtische Liegenschaften investiert. Es gab oftmals eine Flickschusterei bei Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden. Das war aber nicht nur in Geldern der Fall, sondern betrifft eigentlich jede Kommune, ob klein oder groß. Nun investieren wir seit einiger Zeit massiv in diese städtischen Liegenschaften. Aber es fühlt sich momentan so an, als wenn wir alle Schulen, Kindergärten, kulturellen und sportlichen Einrichtungen auf einmal ertüchtigen bzw. neu bauen wollen. Viele Bürgerinnen und Bürger mit denen man sich aktuell unterhält fragen sich wo das Ganze Geld herkommt und wer es schlussendlich bezahlen muss, denn die sinnvollen und notwendigen Investitionen führen selbstverständlich zu höheren Zinsaufwendungen durch Kreditaufnahme und höheren Abschreibungen. Das sind unwiderlegbare Fakten.

Was man in solchen Gesprächen zuerst einmal anführt ist aber auch die Tatsache, dass die Investitionen langfristig denstädtischen Haushalt in Form von Einsparungen bei den Energiekosten entlasten. Diese sind in den vergangenen Jahren auch aufgrund des Ukrainekrieges stark gestiegen gleichzeitig muss im Hinblick auf die Umweltbelastung auf eine schonendere Unterhaltung hingewirkt werden. Es sind also neben den Verbesserungen in der Nutzung durch Neubau und Sanierung auch positive Effekte auf den städtischen Haushalt und das Globalziel der Klimawende zu erwarten. 

Trotz der Notwendigkeit der gennannten Investitionen sollten wir in Zukunft aber einen stärkeren Fokus auf die Priorisierung dieser Investitionen und die Zweckmäßigkeit der Ausstattung legen, denn die gestiegenen Baukosten lassen grundsätzlich keinen unzweckmäßigen Luxus mehr zu. Hier muss noch stärker der Fokus daraufgelegt werden, was mit der Liegenschaft erreicht werden soll. Wenn es eine Schulnutzung ist, dann muss es auch zweckmäßig dem Schulunterricht dienlich sein und es braucht z.B. kein Echtholzparkett.

Wir können sowohl finanziell als auch personell nicht alles auf einmal angehen. Hier sei einmal kurz auf die Planungen eines möglichen Neubaus bzw. der Sanierung der Aula einzugehen. Dieses Vorhaben wird zwar von uns als grundsätzlich notwendig gesehen, kann aber nicht gleichzeitig mit einem Schulneubau des Friederich-Spee-Gymnasiums in Höhe von 40 Mio. € und eines Schwimmbades mit einem Eigenanteil von knapp 13 Mio. € angegangen werden. Wir müssen an dieser Stelle priorisieren, langfristig denken und nicht in eine „Alles-auf-einmal-Mentalität“ versinken, denn wir haben auch eine fiskalpolitische Verpflichtung den Bürgerinnen und Bürgern, vor allem auch den zukünftigen Generationen, gegenüber. 

Grundsteuer - differenzierter Hebesatz

Was aktuell gemeinsam vor uns liegt, ist die Reform der Grundsteuer, die zum Jahreswechsel wirksam wird. Hier begrüßen wir es, dass der Haushaltsplan das Versprechen, dass die Grundsteuerreform in Summe haushaltsneutral sein soll, umgesetzt wurde. Das heißt, die Stadt soll in Summe nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen, als vor der Reform. Aber natürlich wird es dabei zu deutlichen Verschiebungen zwischen den verschiedenen Steuerzahlern kommen. Dies ist unweigerlich das Ergebnis, denn sonst wäre eine Reform der Grundsteuerbestimmungen gar nicht notwendig gewesen. Und trotzdem dient dieser Fall als Paradebeispiel, wie die Probleme gerne auf die kommunale Ebene abgewälzt werden. Seit sieben Jahren wissen wir, dass nun eine Steuerreform ansteht. Seit mindestens zwei Jahres wissen wir auch, dass die Ergebnisse dieser Reform nun eine - vielleicht nicht beabsichtigte - Belastungsverschiebung zulasten der Wohngebäude und zugunsten der Nichtwohngebäude mit sich bringt. Lange wurde seitens der Gesetzgeber von Bund und Land nicht darauf reagiert. Im Juli 2024 hat der Landtag NRW dann trotz massiver Bedenken aus der kommunalen Familie das „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet. Die Kommunen können nun also zwischen einem einheitlichen Hebesatz beim Grundvermögen und einer Differenzierungsmöglichkeit zwischen jeweils einheitlichen Hebesätzen für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke wählen. Dadurch haben die Kommunen die Möglichkeit, auf die sich abzeichnende Belastungsverschiebung zu reagieren und unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Allerdings bestehen Land auf, Land ab erhebliche Bedenken, ob diese mit der heißen Nadel gestrickte Differenzierungsmöglichkeit überhaupt verfassungskonform ist. Es ist also aus unserer Sicht vollkommen richtig, die ausdrückliche Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, von der möglichen Differenzierung keinen Gebrauch zu machen, im Haushalt der Stadt Geldern umzusetzen. Damit wird es es zukünftig weiterhin einen einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B von 618 % für alle betroffenen Grundstücke geben. Wie gesagt begrüßen wir diese Umsetzung und sind froh, dass es in Geldern keine Bestrebung wie in Krefeld gibt, wo eine Mehrheit aus CDU und SPD eine Grundsteuer B mit differenzierten Hebesätzen mittragen wird. 

An dieser Stelle, weil es so gut passt, möchte ich noch einen Satz zur Beherbergungssteuer, umgangssprachlich auch Bettensteuer genannt, verlieren, die wir ja im HFSA abgelehnt haben. Das Hotel- und Gastronomiegewerbe war in Coronazeiten starken Restrektionen ausgesetzt und leidet aktuell immer noch unter Personalmangel aufgrund der damaligen Entlassungen. Wir wollen jetzt nicht eine Steuer einführen, die zum einen den Tourismus an sich schwächen kann als auch ein erheblicher bürokratischer Aufwand für Touristen als auch für Gastgeber ist. 

Damit möchte ich meine erste Haushaltsrede abschließen und Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit, ein frohes Fest und einen guten Übergang in das herausfordernde Jahr 2025 wünschen. Gleichzeitig möchte ich mich aber auch bei allen Beschäftigten der Stadtverwaltung insbesondere auch der Kameradinnen und Kammeraden der freiwilligen Feuerwehren bedanken. Sie haben in 2024 wieder einmal tolle Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt geleistet.